Arbeitgeber können die Dienstplaneinteilung per SMS auch an arbeitsfreien Tagen verschicken
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2023, 5 AZR 349/22 Arbeitgeber können Arbeitnehmern den Arbeitsbeginn am nächsten Arbeitstag auch während der Freizeit per SMS mitteilen. Die Kenntnisnahme solcher arbeitgeberseitigen Weisungen ist zumutbar und stellt keine Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinne dar. Entscheidungserheblich war, ob Arbeitnehmer auch während ihrer Freizeit verpflichtet sind, Vorgaben des Arbeitgebers in Bezug auf die Lage […]