Sind Sie Betroffener in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Beschuldigter in einem Strafverfahren?
In einem solchen Fall kann stets nur empfohlen werden, sich sofort bei einem Verteidiger zu melden und diesen zu beauftragen. Nur dieser hat die Möglichkeit, Einblick in Ihre Ermittlungsakte zu nehmen und die Ergebnisse der Ermittlungen einzusehen, um eine eine angepasste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Egal ob Ihnen Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder gar Totschlag vorgeworfen werden sollte, wir stehen als Verteidiger an Ihrer Seite.
Machen Sie insbesondere ohne Kenntnis der Akte von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und geben Sie keine verfrühte Einlassung ab, die Ihnen später eventuell zum Nachteil gereichen könnte. Sie sind nicht verpflichtet zu einer Vernehmung bei der Polizei zu erscheinen.
In der Hauptverhandlung vor Gericht können wir Ihnen eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie aufzeigen und Beweismittel, wie beispielsweise Zeugen, die eine Verurteilung stützen sollen, auf Ihre persönliche Glaubwürdigkeit prüfen und die Glaubhaftigkeit Ihrer Aussage kritisch hinterfragen.
Sollten Sie bereits in erster Instanz verurteilt worden sein und Bedenken hinsichtlich des Strafmaßes oder der Rechtmäßigkeit des Urteil insgesamt haben, sprechen Sie mit uns über die Möglichkeiten ein Rechtmittel, Berufung oder Revision, einzulegen. Wir helfen Ihnen, die Erfolgsaussichten solcher Rechtsmittel auszuloten.