Benachteiligungsverbote des AGG
Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ohne Zustimmung des Integrationsamts lässt i.d.R. eine Diskriminierung vermuten – BAG, Urteil vom 02. Juni 2022 – 8 AZR 191/21 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf nach § 168 SGB IX der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten […]