Die Pfändungsfreigrenzen werden in Deutschland jährlich zum 1. Juli angepasst. Der unpfändbare Grundbetrag für Arbeitseinkommen und auf dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) steigt ab dem 01.07.2026 auf einen Freibetrag in Höhe von 1.587,40 Euro netto im Monat. Bei bestehenden Unterhaltsverpflichtungen erhöht sich dieser Betrag gemäß der Anzahl der
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