Wir beraten und unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen sowie bei der Abwehr von unberechtigten Verbindlichkeiten. Ebenfalls sind wir der richtige Ansprechpartner bei der Entwicklung und Gestaltung von Verträgen.

Dabei kann es sich um sämtliche Angelegenheiten des Schuld- oder Sachenrechts handeln. Dazu gehören beispielsweise Angelegenheiten des Mietrechts, Kaufrechts, Darlehen, Schenkungen, Leihe, Geschäftsführung ohne Auftrag, des Bereicherungsrechts, des Rechts der unerlaubten Handlungen sowie Herausgabe- oder Unterlassungsansprüche.