Sind Parkverstöße nun nicht mehr dem Halter anzulasten? BVerfG, Beschluss vom 17.05.2024 – 2 BvR 1457/23 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass die Amtsgerichte bei der Ahndung von Parkverstößen nicht allein von der Haltereigenschaft auf die Tätereigenschaft schließen dürfen. Dazu heißt es: “Nach § 49 Abs. 1 Nr. 13 Variante 3 StVO handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24 StVG, wer
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Verbringungskosten und UPE-Zuschläge bei fiktiver Abrechnung 

Verbringungskosten und UPE-Zuschläge sind auch bei fiktiver Abrechnung ersatzfähig, wenn sie nach den örtlichen Gegebenheiten in einer markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wären. Der Anspruch auf einen Nutzungsausfallschaden kann auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung bestehen, er setzt aber einen „fühlbaren“ Nachteil voraus. Dieser
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