Wir vertreten Sie sowohl als Arbeitnehmer, als auch als Arbeitgeber im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.

Der Schwerpunkt der Arbeitnehmervertretung liegt dabei im Bereich der Kündigungsschutzprozesse, der Geltendmachung von Lohnzahlungsanprüchen sowie der rechtlichen Überprüfung von Abmahnungen und Arbeitszeugnissen. Aber auch bei Fragen zum Thema Mutterschutz im Arbeitsrecht, Mutterschutzlohn sowie Mutterschaftgeld sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.

Insbesondere in Kündigungsschutzprozessen lohnt sich stets die Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung. Entgegen weitverbreiteter Ansicht in der Bevölkerung gibt es nämlich nur in speziellen, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Zahlung einer sogenannten Abfindung. Sollte in Ihrem Falle keine solche Ausnahme greifen, obliegt die Erlangung einer Abfindung allein dem Verhandlungsgeschick in der mündlichen Verhandlung. Hier gilt es die Einschätzung des Richters zu Ihrem Fall zu erkennen, um damit das Optimum zu erreichen. Vertrauen Sie dabei auf unsere Erfahrung!

Haben Sie als Arbeitnehmer dabei keine Angst vor eventuell anfallenden Anwaltsgebühren. Wir klären Sie bereits zu Beginn Ihres Besuchs in unserer Kanzlei über eventuell anfallende Kosten auf. Allein die Frage nach anfallenden Kosten ist immer kostenlos. Insbesondere in Kündigungsschutzprozessen werden die Anwaltskosten dabei aber oftmals durch die höhere Abfindung mehr als kompensiert. Ein Termin bei uns lohnt sich da fast immer!

Weiterhin beraten wir Betriebsräte bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen sowie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Auf Arbeitgeberseite unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie der Abfassung von Abmahnungen und Kündigungen von Arbeitnehmern sowie von leitendem Personal. Halten Sie sich als Arbeitgeber immer vor Augen, dass Arbeitsrecht Arbeitsnehmerschutzrecht darstellt. Verglichen mit der Welt des Fußballs könnte man sagen, der Arbeitsgeber hat im Gerichtssaal stets ein Auswärtsspiel. Gerade die Entwicklung eines ordnungsgemäßen Arbeitsvertrages mit uns hilft, spätere Kosten zu vermeiden.

Zudem ist das Arbeitsrecht stärker als andere Rechtsgebiete von sogenanntem Richterrecht geprägt. Viele Rechtsinstitute, wie etwa die betriebliche Übung, wurden durch die Rechtsprechung entwickelt und geprägt. Durch bloße Gesetzeslektüre kämen Sie hier keinen Schritt weiter. Darüber hinaus gibt es kein übersichtliches “Arbeitsgesetzbuch”. Die arbeitsrechtlich relevanten Vorschriften finden sich in einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze sowie auch verschiedener Tarifverträge, die auch ohne Mitglied in einem Arbeitgeberverband sein zu müssen, aufgrund einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Ministerium auf Ihre Branche und damit auf Ihre Arbeitsverhältnisse anwendbar sein könnte. Hier gilt es, den Überblick zu wahren.

Nach unserer Erfahrung werden bereits bei der Gestaltung und Abfassung der Arbeitsverträge oftmals erhebliche Fehler begangen, die später im Falle eines Prozesses teuer bezahlt werden müssen.

Weiterhin gilt auch auf Arbeitgeberseite entgegen verbreiteter Laienansicht, dass der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen zur Zahlung einer Abfindung verurteilt werden kann. Nicht jede Kündigung verpflichtet automatisch zur Zahlung einer solchen Abfindung. Wichtig ist für den Arbeitgeber hier bereits sehr frühzeitig, am Besten bei der Formulierung der ersten Abmahnung, unsere anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, denn Fehler, die auf dem Weg zur Kündigung gemacht werden, können häufig nicht mehr behoben werden und wirken sich demnach auch negativ auf die Kündigung selbst aus. Allein aufgrund solcher vorgelagerter Fehler verliert man anschließend den Prozess und setzt sich einem immensen Kostenrisiko aus. Wir helfen Ihnen durch unsere kompetente Beratung, das Kostenrisiko gering zu halten.

In vielen arbeitsrechtlichen Fällen sind zudem besonders kurze Fristen, etwa die Frist zur Kündigungsschutzklage oder besondere Ausschlussfristen bei Lohnansprüchen, zu beachten. Kommen Sie daher rechtzeitig auf uns zu und lassen sich unterstützen.

Auch bei der Beantwortung sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen sind wir Ihre Ansprechpartner. Im Rahmen der Sozialversicherung kann es sich z.B. um die Feststellung eines Grades der Schwerbehinderung oder um die Verpflichtung zur Zahlung einer Rente der Berufsgenossenschaft aufgrund einer vollständigen oder teilweisen Berufsunfähigkeit handeln.