In Ergänzung zu unserem Beitrag vom 26.05.2024 hinsichtlich der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage des Arbeitsnehmerbegriffs und des darauf resultierenden Mindestlohnanspruchs hat das Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. In der Pressemitteilung vom heutigen Tage heißt es: “Es kann offenbleiben, ob
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