LAG Hamm: Keine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG bei Rechtsmissbrauch
Urteil vom 23.3.2023 – 18 Sa 888/22 Der Kläger bewarb sich als männliche Person mit der Intention einer Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung aufgrund seines Geschlechtes auf eine Stellenanzeige unserer Mandantin, wonach eine “Sekretärin” gesucht werde. In der Folge machte er – wie von vornherein ausschließlich beabsichtigt – einen Entschädigungsanspruch nach dem AGG geltend. In erster Instanz […]