LAG Hamm, Urteil vom 23.03.2023 – 18 Sa 888/22 – jetzt rechtskräftig

Das von uns beim LAG Hamm erfolgreich geführte Berufungsverfahren gegen einen männlichen Bewerber, welcher sich auf eine Stellenausschreibung als „Sekretärin“ beworben hatte und sich aufgrund einer Absage mit Blick auf sein Geschlecht diskriminiert fühlte, ist nunmehr rechtskräftig abgeschlossen. Das Bundesarbeitsgericht hat mit
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LAG Hamm: Keine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG bei Rechtsmissbrauch

Urteil vom 23.3.2023 – 18 Sa 888/22 Der Kläger bewarb sich als männliche Person mit der Intention einer Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung aufgrund seines Geschlechtes auf eine Stellenanzeige unserer Mandantin, wonach eine „Sekretärin“ gesucht werde. In der Folge machte er – wie von
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