Kündigung – Anfechtung wegen arglistiger Täuschung -Offenbarungspflicht einer Schwangerschaft im befristeten Arbeitsverhältnis – LAG Hamm, Urteil vom 26. Januar 2022 – 3 Sa 1087/21Zurückweisung der Revision durch Beschluss des BAG vom 15. Dezember 2022 – 6 AZR 102/22 1. Hat der Arbeitgeber
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Das Landesarbeitsgericht Hamm hat sich in einem aktuellen Urteil vom 26.01.2022 – Az. 3 Sa 1087/21 – mit der Benachteiligung einer Arbeitnehmerin hinsichtlich der Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft im Rahmen der Einstellung und den Folgefragen der Anfechtung der auf den Vertragsschluss
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