Benachteiligungsverbote wegen des Geschlechts im Sinne des AGG, hier: Schwangerschaft und Fragerechte des Arbeitgebers

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat sich in einem aktuellen Urteil vom 26.01.2022 – Az. 3 Sa 1087/21 – mit der Benachteiligung einer Arbeitnehmerin hinsichtlich der Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft im Rahmen der Einstellung und den Folgefragen der Anfechtung der auf den Vertragsschluss
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