Das von uns beim LAG Hamm erfolgreich geführte Berufungsverfahren gegen einen männlichen Bewerber, welcher sich auf eine Stellenausschreibung als “Sekretärin” beworben hatte und sich aufgrund einer Absage mit Blick auf sein Geschlecht diskriminiert fühlte, ist nunmehr rechtskräftig abgeschlossen.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 22.04.2024 – 8 AZN 755/23 – die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers als unzulässig verworfen.