Bundesarbeitsgericht Entscheidung 9 AZR 266/20 vom 20.12.2022: Resturlaubsansprüche verjähren (im bestehenden Arbeitsverhältnis) nicht automatisch

Der Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr erlischt nach der gesetzlichen Regelung gemäß § 7 BUrlG, wenn dieser nicht bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres oder im Falle einer Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres gewährt und genommen wurde. Urlaub, der wegen einer Arbeitsunfähigkeit nicht im Jahr seines Entstehens bzw. während des Übertragungszeitraums genommen werden […]