Bundesarbeitsgericht Entscheidung 9 AZR 266/20 vom 20.12.2022: Resturlaubsansprüche verjähren (im bestehenden Arbeitsverhältnis) nicht automatisch

Der Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr erlischt nach der gesetzlichen Regelung gemäß § 7 BUrlG, wenn dieser nicht bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres oder im Falle einer Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres gewährt und genommen wurde. Urlaub, der wegen
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