Entgeltgleichheit vs. Vertragsfreiheit: BAG vom 16.02.2023 – 8 AZR 450/21

Eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts wird nach § 22 AGG vermutet, wenn eine Partei darlegt und beweist, dass der Arbeitgeber ihr ein niedrigeres Entgelt zahlt als ihren zum Vergleich herangezogenen Kollegen oder Kolleginnen des anderen Geschlechts und dass sie die gleiche oder
weiterlesen