Zeugnis – Schlussformel – Maßregelung: BAG vom 06.06.2023 – 9 AZR 272/22

Ein Arbeitnehmer kann aus § 109 Abs. 1 S. 3 GewO, der denArbeitgeber zu einer Beurteilung der Leistung und des Verhaltens desArbeitnehmers verpflichtet, keinen Anspruch auf eine Dankes- undWunschformel ableiten. § 612a BGB schützt den Arbeitnehmer nicht nur vor dem Entzug einesVorteils,
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