Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen: BAG vom 18.01.2023 – 5 AZR 93/22

Die Abstufung der Darlegungslast beim Streit über das Vorliegen einer neuen Erkrankung im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 1 und S. 2 EFZG, wonach der Arbeitnehmer Tatsachen vorzutragen hat, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung bestanden, begegnet weder
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