Zulässige Mehrarbeit im Rahmen der Fußball Europameisterschaft 2024

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat aus Anlass der Fußballeuropameisterschaft 2024 durch eine Allgemeinverfügung eine vorübergehende Lockerung beim Arbeitszeitgesetz bewilligt. Dies betrifft damit insbesondere die Austragungsorte Dortmund, Gelsenkirchen und Düsseldorf, aber auch Veranstalter von z.B. public viewing.

Für den Zeitraum vom 15.05. bis zum 31.07.2024 besteht die Möglichkeit, Arbeitnehmer zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung der UEFA EURO 2024 bis zu zwölf Stunden täglich zu beschäftigen – soweit nötig auch an Sonn- und Feiertagen. Dies trifft jedoch nur auf Arbeiten zu, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024 stehen.

Damit sollen Betrieben insbesondere spontane Anpassungen von Arbeitsabläufen und -einsätzen ermöglicht werden. Die ansonsten einzuhaltenden Vorschriften wie z.B. die Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeit sowie ein Arbeitszeitausgleich müssen weiterhin beachtet werden.

Die Allgemeinverfügung kann unter dem nachstehenden link abgerufen werden:

https://www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2024-03/amtsblatt_2024_nr_12.pdf