Streitwert der Freistellung des Arbeitnehmers sowie der Vereinbarung eines Zeugnisses

LAG Hamburg, Beschluss vom 01.03.2022 – 7 Ta 1/22 1. Der Gegenstandswert für die Freistellung eines Arbeitnehmers, die länger als einen Monat dauert, ist pauschalierend in Höhe eines Monatsgehaltes des Arbeitnehmers festzusetzen. 2. Der Streitwert eines Vergleichs geht über den Streitwert des
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