Die Pfändungstabelle 2025, die ab 1. Juli 2025 gilt, legt fest, wie viel Nettoeinkommen vor Pfändungen geschützt ist. Der Grundbetrag, der nicht gepfändet werden darf, steigt von 1.491,75 Euro (gültig bis 30. Juni 2025) auf 1.559,99 Euro. Dieser Betrag erhöht sich nach der folgenden Übersicht
weiterlesen
Wir bieten unseren Mandanten bzw. Schuldnern ab dem 01.01.2024 die Durchführung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren zur Vorbereitung eines anschießenden Verbraucherinsolvenzverfahrens deutschlandweit an. Die nicht zuletzt aufgrund der Coronapandemie nötig gewordene weitere Technisierung unserer Kanzlei hat es auch auf dem Gebiet der hier bearbeiteten
weiterlesen