Außergerichtliche Schuldenbereinigung als Voraussetzung für die Einleitung von Verbraucherinsolvenzverfahren jetzt deutschlandweit

Wir bieten unseren Mandanten bzw. Schuldnern ab dem 01.01.2024 die Durchführung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren zur Vorbereitung eines anschießenden Verbraucherinsolvenzverfahrens deutschlandweit an. 

Die nicht zuletzt aufgrund der Coronapandemie nötig gewordene weitere Technisierung unserer Kanzlei hat es auch auf dem Gebiet der hier bearbeiteten Insolvenzverfahren möglich gemacht, das außergerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren sowie die spätere Stellung des Insolvenzantrags beim jeweils zuständigen Amtsgericht weitestgehend online durchzuführen.

Aus diesem Grunde ist ein Aufsuchen unserer Räumlichkeiten nicht mehr zwingend erforderlich, um in das Verbraucherinsolvenzverfahren einzutreten bzw. um die Voraussetzungen für eine Eröffnung zu schaffen. Nach einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme erklären wir gerne den Ablauf des Verfahrens und besprechen mit Ihnen die Durchführung des Verfahrens und die erforderlichen Schritte.

Nachdem Sie den von uns per Email übersandten kurzen Fragebogen zur Ihrer Person und Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nebst einer auf uns lautenden Vollmacht zurückgemailt haben, geht es auch schon los und wir treten mit Ihren Gläubigern in Kontakt.

Soweit ein von hier unterbreiteter Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern fehlgeschlagen ist, kann der Verbraucherinsolvenzantrag nebst einem für die spätere Restschuldbefreiung nötigen Restschuldbefreiungsantrag sowie ggfls. ein Antrag auf Verfahrenskostenstundung bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht gestellt werden.

Im Regelfall benötigen wir für den gesamten Vorgang lediglich ca. 6 Wochen. 

Selbstverständlich bieten wir auch die Einleitung von Regelinsolvenzverfahren an bzw. die entsprechende Antragstellung an.

Zögern Sie nicht und kommen Sie gerne auf uns zu!