1. In einem Kündigungsschutzverfahren hat das Gericht inzident zu prüfen, ob das Rechtsverhältnis der Parteien zum Zeitpunkt der Kündigung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist. 2. Die Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines selbständigen Unternehmers richtet sich seit dem 1. April 2017
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