Die zweite Insolvenzrechtsreform wird zum 01.07.2014 in Kraft treten. Die Restschuldbefreiung kann unter bestimmten Voraussetzungen nach neuem Recht schneller erreicht werden. Nachteilig wird sein, dass es neue Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung geben wird.
Der BGH hat mit Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12 ( BearShare ), nach der derzeit lediglich als Pressemitteilung vorliegenden Entscheidung entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht. Das Urteil des OLG Köln vom 22. Juli 2011 – 6 U 208/10 wurde aufgehoben.
Häufig verwenden Banken und Sparkassen in ihren Kreditverträgen Klauseln, wonach der Kunde als Kreditnehmer verpflichtet ist, ein sogenanntes Bearbeitungsentgelt bzw. eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Hier lohnt sich für die Kreditnehmer nach den jüngsten Entscheidungen mehrerer Oberlandesgerichte ein genauer Blick in den Darlehensvertrag,
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