Insolvenz und Restschuldbefreiung – wir beraten und begleiten Sie durch das Insolvenzverfahren – bundesweit
Die Kanzlei Flöther & Poerschke berät und begleitet seit Jahren Verbraucher und Selbständige im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung sowie dem ggfls. anschließenden gerichtlichen Insolvenzverfahren.
Aufgrund der Verkürzung der Restschuldbefreiungsdauer bzw. Wohlverhaltensperiode von ehemals 6 Jahren (mit der Möglichkeit der Verkürzung auf 3 bzw. 5 Jahre) auf nunmehr 3 Jahre lohnt sich die Einleitung eines Insolvenzverfahrens im Falle der Überschuldung mehr denn je – werden Sie mit uns Ihre Schulden wieder los!
- Schneller wieder schuldenfrei: Wir haben keine Wartelisten!
Im Falle einer Mandatierung beginnen wir sofort mit der Einleitung der Schuldenbereinigung. Selbst für die Vorbereitung und Durchführung des bei der Verbraucherinsolvenz zwingend vorgeschalteten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs benötigen wir im Regelfall lediglich 4 bis 6 Wochen, damit Sie schnellstmöglich in den Genuss eines schuldenfreien wirtschaftlichen Neustarts kommen können.
- Wir gewährleisten eine umfassende juristische Beratung auf der Grundlage Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation. Dies ist unser absoluter Grundsatz und unterscheidet uns von anderen geeigneten Personen im Sinne des § 305 InsO, bei denen derartige Verfahren als Massenverfahren ohne persönliche Beratung und Betreuung geführt werden.
Wir bereiten Sie daher auch auf das gerichtliche Insolvenzverfahren vor, damit Sie bereits am Anfang wissen, was da genau auf Sie zu kommt, womit Sie konkret rechnen müssen und wie Sie der jeweiligen Situation und Fragestellung im Einzelfall bestmöglich begegnen. Denn eine gute Vorbereitung und Beratung kann auch im gerichtlichen Verfahren teure Fehler vermeiden.
Wir sind insofern von A bis Z Ihr Ansprechpartner!
- Auf der Basis der Feststellung Ihrer Situation gelingt es uns daher regelmäßig auch, durch gezielte Verhandlungen mit Ihren Gläubigern ein gerichtliches Insolvenzverfahren zu vermeiden und die Schulden dennoch im Wege von Vergleichen mit minimalen Zahlungen zu beseitigen.
- Mit unserer Mandatierung und den ersten Anschreiben an Ihre Gläubiger kehrt meistens bereits Ruhe ein und die Mahnungen und Zahlungsaufforderungen der Gläubiger werden weniger bzw. unterbleiben ganz.
- Die Kosten unserer Mandatierung sind völlig transparent und werden im Vorfeld mit Ihnen vereinbart. Da diese jedoch im Wesentlichen von dem individuellen Arbeitsaufwand in Ihrem Fall abhängen, möchten wir Ihnen auch ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten und an dieser Stelle keine pauschalen Tarife vorstellen.
Unsere Praxiserfahrung hat gezeigt, dass viele Mandanten sich mit eine „Kopf in den Sand“ Methode eingerichtet haben und teilweise Briefe gar nicht mehr öffnen. So verständlich diese Vorgehensweise auch ist, löst Sie bekanntlich nicht das Problem der Verschuldung.
Wagen Sie daher den ersten wichtigen Schritt aus der Verschuldung und treten Sie mit uns in Kontakt. Sie werden sehen, wie einfach und schnell eine Schuldenbereinigung – egal ob Verbraucher- oder Regelinsolvenz – mit uns funktionieren kann.
Sie können gerne telefonisch einen Besprechungstermin vereinbaren oder unser Formular für einen Rückruf verwenden: