Insolvenzrechtsreform ab Mitte 2014
Die zweite Insolvenzrechtsreform wird zum 01.07.2014 in Kraft treten. Die Restschuldbefreiung kann unter bestimmten Voraussetzungen nach neuem Recht schneller erreicht werden. Nachteilig wird sein, dass es neue Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung geben wird.