Sind Sie Geschädigter bei einem Verkehrsunfall, oder werden Sie unberechtigt in Anspruch genommen? Droht Ihnen ein Bußgeld oder eine Strafanzeige wegen einer Verkehrsstraftat? Haben Sie Punkte in Flensburg?

Wir kümmern uns um die gesamte außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihres Schadensfalles. Häufig wissen Geschädigte nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen und lassen sich auf gekürzte Vorschläge zur Schadensregulierung der gegnerischen Versicherung ein. Wir unterstützen Sie, damit Ihr Schaden vollständig ausgeglichen wird.

Wir verfolgen die aktuelle Rechtsprechung und sind bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche stets auf dem Laufenden, damit Sie vollumfänglich zu Ihrem Recht kommen, egal ob Sachschäden zu regulieren sind oder Sie ein Schmerzensgeld oder gar eine Rentenzahlung aufgrund Ihrer Verletzungen begehren.

Soweit Ihnen kein Mitverschulden bei dem Schadensereignis vorgeworfen werden kann, hat zudem der Unfallgegner die Kosten Ihrer Rechtsanwaltsbeauftragung vollständig zu erstatten. Auch wenn Sie Mitglied in einem Automobilclub mit entsprechendem Versicherungsumfang sein sollten, kann Ihnen häufig ohne eigene Kostenbeteiligung geholfen werden.

Weiterhin vertreten wir Sie in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, etwa aufgrund eines Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoßes, und in den Fällen von Verkehrsstrafverfahren, etwa aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsums. Insbesondere wenn Sie beruflich auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, sollten Sie rechtzeitig eine anwaltliche Beratung und Vertretung beauftragen. In manchen Fällen ist es möglich, durch die Zahlung eines erhöhten Bußgeldes ein Fahrverbot zu vermeiden.