Immer häufiger werden Geschäftsmodelle als sogenanntes Franchise-Konzept angeboten. Wir entwerfen und prüfen Franchiseverträge und stehen Ihnen im Rahmen von außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.

Franchising ist ein System für den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, wobei in vielen Fällen auch Überschneidungen von Warenfranchisen und Dienstleistungsfranchisen in einem System vorkommen.

Der Franchisevertrag ist ein typengemischter Vertrag, der als Dauerschuldverhältnis ausgestaltet ist.

Im Verhältnis zu anderen Vertriebssystemen ist Franchising eine relativ neues Vertriebssystem, das mehr und mehr auch in Deutschland genutzt und von Franchisegebern potenziellen Franchisenehmern angeboten wird.

Deutschlandweit dürften zur Zeit etwa 950 Franchisesysteme aktiv sein. Dabei sind unterschiedliche Branchen mit ihren Systemen am Markt aktiv, u.a. im Bereich des Hotel- (Hilton) und Gaststättengewerbes (Burger King, Mr.Chicken, McDonald`s), der Textilreinigung, der Bäckereien (Kamps), der Optiker (Apollo), der Zeitarbeit (Manpower), des Textil- und Modeeinzelhandels (Pronuptia Brautmoden, Rodier) der Immobilienmakler (Engel & Völkers), der Autovermietung (Sixt), des Tierfutter- und Tierzubehörhandels (Fressnapf), des Bauelementehandels (OBI, Portas), Nachhilfeschulen (Schülerhilfe, Studienkreis), usw.

Franchise-Systeme halten dabei sowohl für den Franchise-Geber als auch für den Franchise-Nehmer erhebliche wirtschaftliche Vorteile bereit:

  • Der Franchise-Geber fördert den Aufbau und die Verbreitung seiner eigenen Marke durch ein Netzwerk nach eigenen Vorstellungen mit wesentlich geringerem finanziellen Aufwand im Vergleich zu einem eigenen Filialnetz. Er bedient sich dabei der unternehmerischen Kraft des Franchise-Nehmers, seiner Investitionsbereitschaft sowie seiner lokalen oder regionalen Kenntnisse und Vertriebskompetenz und erspart somit auch die Einstellung eigenen Personals. Aufgrund der eigenen Investitionen der Franchise-Nehmer und ihrer Tätigkeit als freie, selbständige Unternehmer auf eigener Rechnung, bringen diese regelmäßig eine höhere Motivation als angestellte Arbeitnehmer mit.

  • Der Franchise-Nehmer nutzt für seine eigene selbständige Tätigkeit den Bekanntheitswert einer bereits am Markt eingeführten und etablierten Marke, die das Vertrauen auf dem jeweiligen Absatzmarkt bereits mitbringt. Er plant damit nicht die ungewisse Zukunft einer eigenen Geschäftsidee, sondern kann die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen bereits laufender und vergleichbarer Franchise-Nehmer-Filialen vor Vertragsschluss mit dem Franchise-Geber ablesen. Er erspart zudem erhebliche Anlaufkosten und eventuelle Fehlinvestitionen und erfährt eine besondere Know-how Vermittlung bei der Gründung und dem Betrieb des Geschäfts (Eröffnungswerbung, Einkaufsvorteile, Unternehmensführung, usw.). Diese wirtschaftlichen Vorteile eines potenziellen Franchise-Nehmers lassen sich auch an der Inflationsrate von Geschäftsgründungen auf Franchisebasis ablesen, die deutlich geringer als bei unabhängigen Unternehmensgründungen ist.

Der Franchise-Nehmer zahlt an den Franchise-Geber in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine Eintrittsgebühr sowie zudem eine monatliche Franchisegebühr, die sich häufig nach dem Umsatz des Franchise-Nehmers richtet.

Im Gegenzug erhält der Franchise-Nehmer die Nutzungsrechte an der Marke des Franchise-Gebers sowie einen Know-how-Transfer betreffend die Vermarktung des Franchisegegenstands mit Blick auf Erfahrungswerte und Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Darüberhinaus erhält der Franchise-Nehmer eine laufende Betreuung und Schulungsmaßnahmen.