Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fällen rund um das Thema Ausländer- und Asylrecht.

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt und Notar Gerhard Wehage verfügen wir über mehr als 35 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet.

Häufig geht es dabei um die Erwirkung und Erteilung von Aufenthaltstiteln für das Bundesgebiet durch das zuständige kommunale Ausländeramt, die insbesondere in den Fällen des Ehegattennachzugs, der Familienzusammenführung sowie zum Zwecke der Ausbildung oder der Aufnahme eines Studiums in Deutschland, zu Erwerbszwecken oder auch aus politischen, humanitären oder völkerrechtlichen Gründen möglich ist.

Aber auch wenn Sie sich berechtigt oder unberechtigt bereits im Bundesgebiet aufhalten oder Ihnen nur eine Duldung erteilt wurde und Ihnen nunmehr eine Abschiebung droht, sollten Sie keine Zeit verlieren und schnellstmöglich unsere juristische Unterstützung in Anspruch nehmen. Als Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit, die über Sie geführte Ausländerakte beim zuständigen Ausländeramt einzusehen und somit die rechtmäßige Bearbeitung Ihres “Falles” zu überprüfen.

Zudem ist zu beachten, dass ein Rechtsmittel gegen eine Abschiebungsverfügung keine aufschiebende Wirkung entfaltet und Sie somit zur sofortigen Ausreise innerhalb der erklärten Frist verpflichtet sind. Nur durch die Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes besteht die Möglichkeit, dass Sie bis zum rechtkräftigen Abschluss des Verfahrens im Bundesgebiet verweilen können.

Zögern Sie in derartigen Angelegenheiten daher nicht und kommen Sie auf uns zu! In eiligen Fällen bekommen Sie am gleichen Tag noch einen Termin bei uns.